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Kriterien

Schwäbisches WiesenObst – gemeinsame Ziele – vielfältige Wege

Alle Flächen, die der WiesenObst-Zertifizierung unterstellt werden, müssen verbindliche Kernkriterien sowie zusätzliche Bonuskriterien erfüllen.

Die Erhaltung von WiesenObst-Flächen soll wirtschaftlich interessant sein – wird aber nie mit intensiven Obstplantagen (auch in der Region!) konkurrieren können.

WiesenObst-Flächen sind von zentraler Bedeutung für Naturschutzbelange – können aber nicht als reine Naturschutzgebiete funktionieren.

Verbindliche Kernkriterien die auf allen Flächen eingehalten werden müssen:
Diese Kriterien stellen sicher, dass nur extensiv genutzte Bewirtschaftungseinheiten in Anlehnung an traditionelle Nutzungsformen der WiesenObst-Zertifizierung unterstellt werden.

 
  • Unterlagen:
    Alle Bäume sind auf stark wachsenden Unterlagen zu ziehen. Eine entsprechende Differenzierung bei Kern- und Steinobst ist möglich.
  • Baumdichte:
    Für Bestände, die im Durchschnitt über 20 Jahre alt sind, max. 155 Bäume /ha und ein Abstand zwischen den Bäumen von 7,50 m in der Reihe. Für Bestände, die im Durchschnitt unter 20 Jahre alt sind: max. 310 Bäume/ ha und ein Abstand zwischen den Bäumen von 3,75 m in der Reihe.

Ausnahmen sind bei kleinräumigeren und anderen landschafts- und raumprägenden Bewirtschaftungseinheiten (z. B. Landschaftselemente, Hofensemble) möglich, die Pflanzungen entsprechend zu gestalten.

 
  • Pflanzenschutz:
    Ab dem 7. Standjahr dürfen grundsätzlich keine synthetischen Herbizide eingesetzt werden. Zur Vermeidung von Erosion ist maximal eine Bandbehandlung zulässig. Der Wirkstoff Glyphosat (z. B. Roundup) ist gänzlich verboten.
  • Düngung:
    Im Jahr der Neuaufnahme von Flächen muss die Nährstoffversorgung des Bodens analysiert werden. Darauf basierend (bzw. nach Entzug) darf Düngung eingesetzt werden. Bei allen nicht bio-zertifizierten Betrieben muss nach fünf Jahren eine Bodenanalyse wiederholt werden.
 

Neben den Kernkriterien müssen pro beteiligter Fläche Bonus-Kriterien eingehalten werden. Daraus müssen mindestens vier Bonuspunkten resultieren. Die Bonuskriterien können Sie flächenspezifisch aus nachfolgender Liste für Ihre Fläche individuell passend auswählen:

  • Besondere Arten:
    Stehen auf Ihrer Fläche mindestens 5% des Bestands außergewöhnliche Arten (Wildfrüchte) – bezogen auf die gesamten Flächen, können Sie diesen Bonuspunkt auswählen. Zum Beispiel Elsbeere, Vogelkirsche, Wildapfel, Wildbirne oder Mispel. Nicht gezählt wird: Aronia.
    Bonuspunkte: 1
  • Alte Sorten:
    Stehen auf Ihrer Fläche überwiegend Bäume alter Sorten- mindestens 50% der Sorten auf der Fläche von vor 1950:
    Bonuspunkte: 1
  • Ökologische Bewirtschaftung:
    Haben Sie eine aktuelle Biozertifizierung (EU) der betreffenden Fläche:
    Bonuspunkte: 3
  • Unternutzung:
    Führen Sie auf Ihrer Fläche eine Unternutzung des Grünlandes durch (evtl- auch durch einen Landwirt):
    • Eine baumverträgliche Unternutzung (Grasschnitt mit Abfuhr, Grassilage, Schafbeweidung mit Weidepflege, Beweidung durch Rinder oder Pferde mit Weidemanagement unter Berücksichtigung guter fachlicher Praxis) gilt als Bonuskriterium. Es erfolgt eine grundsätzliche Unternutzung des Grünlandes, reines Mulchen und Rasenmähen ist nicht erlaubt.
      Bonuspunkte: 1
    • Es erfolgt eine besonders schonende, extensive Unternutzung des Grünlandes- Heu/ Öhmd- Herstellung, 2 Schnitte pro Jahr, oder es handelt sich um Flächen, die unter das FAKT- Programm B3 „Artenreiches Grünland“ fallen.
      Bonuspunkte: 2
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt:
    Beispielsweise die Bereitstellung von Nisthilfen, Erhaltung von Totholz, Anlage von Blühstreifen etc. gelten als Bonus-Kriterium. Genaueres regelt eine Anlage in der die Angaben definiert sind – so müssen z.B. bei Auswahl des Bonuskriteriums Nisthilfen min. 5, max. 10 Nisthilfen pro ha angebracht werden.
    Bonuspunkte: 1
  • Nachpflanzungsversprechen:
    Die Verpflichtung zum Nachpflanzen von Jungbäumen gilt als Bonus-Kriterium, d.h. abgehende Bäume werden wieder durch neue Bäume ersetzt, die Baumzahl der Fläche ändert sich somit nicht, bzw. wird im Folgejahr wieder ausgeglichen.
    Bonuspunkte: 1
  • Landschaftsbild:
    Die Teilnahme an einem Baumschnittkonzept z.B. „Fördermodul Baumschnitt“ – MLR Baden-Württemberg; oder eine gleichwertige Alternative in Form eines regelmäßig fachgerechten naturnahen Baumschnittes mind. 2 mal in 5 Jahren
    Bonuspunkte: 1
    Alte Baumriesen
    im Bestand (größer 10 m Höhe), können als Bonus-Kriterium gezählt werden. Pro Fläche steht ein Baumriese.
    Bonuspunkte:1 (insgesamt-nicht pro Baum)
    Hochstammbäume: Auf einer Fläche stehen ausschließlich Hochstammbäume (alle Bäume über 1,80 m Stammhöhe), alternativ zu Baumriesen.
    Bonuspunkte: 1

Bitte beachten Sie den ausführlichen Kriterienkatalog mit Anhang. Darin werden detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien dargestellt. Den Kriterienkatalog können Sie im Download-Bereich einsehen und herunterladen.
Bei Fragen zu den Kriterien können Sie sich jederzeit gerne an den Verein wenden.
Mail an: info@wiesenobst.org

 


Den aktuellsten Kriterienkatalog finden Sie hier:
Kriterienkatalog

Anlagen und Erläuterungen zu den Kriterien für „WIESENOBST“
Anlagen und Erläuterungen

 

 

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