Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwäbisches WiesenObst

Mitgliedschaft allgemein

Als Wiesenbesitzer/Flächenanmelder zahlen Sie einen Jahresbeitrag von 30,00€. Dieser Beitrag wird zu Jahresbeginn abgebucht.

Sie können Mitglied im Verein Schwäbisches WiesenObst werden. Sie melden sich einfach als „Flächenanmelder/Anliefere/Selbstvermarkter“ an, und setzen einfach einen Haken bei „Selbstvermarkter“.

Sie können dann über den Verein Etiketten zur Auslobung Ihrer Produkte mit dem WiesenObst-Logo bestellen:
1 Bogen mit silbernen Etiketten für Hochprozentige/Teure Produkte: 1 Bogen, 48 Etiketten für 13,95 € inkl. Porto
1 Bogen mit schwarzen Etiketten für günstigere Produkte (Saft, Marmelade etc) : 1 Bogen, 48 Etiketten für 6,50 € inkl. Porto
Sie zahlen 30 € Mitgliedsbeitrag/Jahr und eben zusätzlich den Preis für die Etiketten, welche Sie zur Logonutzung berechtigen

Dann zahlen Sie einen Jahresbeitrag in Höhe von 50,00 €.
Sollten Sie sich zur Bio-Bündler-Zertifizierung angemeldet haben, nachdem bereits der Jahresbeitrag von 30,00 € abgebucht wurde, dann werden die zusätzlichen 20,00 € zu einem späteren Zeitpunkt nach der Kontrolle abgebucht.

Durch diese Mengenabgabe finanziert sich der Verein zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen. Mit den Einnahmen werden im großen und Ganzen die Kontrollkosten zur Zertifizierung abgedeckt.

Sie können uns einfach eine Mail senden an verwaltung@wiesenobst.org, wir löschen dann zum 31.12. des Jahres Ihre Mitgliedschaft sowie Ihr WiesenObst-Konto

Aktuell ja.
Die Verarbeiter teilen dem Verein mit, falls aufgrund einer hohen Ernte ein Aufnahmestopp an neuen Lieferanten erfolgen sollte. Das sehen Sie dann direkt auf der Homepage bzw. Sie können den betreffenden Verarbeiter bei der Anmeldung nicht mehr auswählen

Aktuell gibt es 2 Betriebe, die WiesenOBst annehmen:
Boller Fruchtsäfte, Bad Boll
Manufaktur Jörg Geiger, Schlat

Diese beiden Verarbeiter haben einen Vertrag mit WiesenObst geschlossen, der diese zur Auslobung des WiesenObst-Logos auf deren Produkte berechtigt. Sollte es bei dem jeweiligen Verarbeiter einen Aufnahmestopp geben, und keine neuen WiesenObst-Lieferanten mehr angenommen werden, dann wird dies auf der Homepage kommuniziert.

Die Auszahlungspreise, die die Verarbeiter den Lieferanten auszahlen, legen die Verarbeiter selbst fest. Der Verein gibt keine Preise vor. Der Verarbeiter legt selbst fest, was er aus WiesenObst herstellt, sind das z.b. niederpreisige Produkte, liegt auch dementsprechend der Auszahlungspreis niedriger.
Was aber bei allen gleich ist, ist die mengengebundene Abgabe von 1€ pro angenommener dt Obst an den Verein.

Bodenanalyse

Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Böden mit Nährstoffen unterversorgt sind, was langfristig zum Absterben der Bäume führt. Für eine entsprechende Aufdüngung nach Entzug darf Dünger eingesetzt werden. Ebenso liegt heute durch den massiven Eintrag von Schwefelverbindungen über die Luft eine starke Fixierung von Nährstoffen vor, welche durch eine Korrektur mit Kalk behoben werden kann.

Alle Neu-Mitglieder müssen im Jahr des Vereinsbeitritts eine Bodenanalyse Ihrer Flächen durchführen. Bio-Mitglieder sind davon ausgenommen! Nach dem Beitritt/für alle, die bereits Mitglied sind, muß (so die Kriterien des WiesenObst e.V.) die Analyse alle fünf Jahre wiederholt werden – sonst ist die Mitgliedschaft gefährdet. (wie eine Bodenanalyse abläuft, Vorgehensweise etc entnehmen Sie bitte dem internen Download-Bereich

Aktuell muss eine Bodenanalyse alle 5 Jahre durchgeführt werden.

Die Bodenanalyse wird durch die Firma Agrolab durchgeführt. Wir haben einen Vereinsrabatt bekommen, daher kostet eine Probe rund 6,80€ zzgl. Steuer

Von allen Einzelflächen die Sie im WiesenObst-Portal eingetragen haben- also von allen Flächen von denen Sie Ihr WiesenObst abliefern. Haben Sie auch einen Schlag gemeldet, dann reicht hier eine Probe pro Schlag.

Flächen

Hierzu müssen Sie den Verein kontaktieren: verwaltung@wiesenobst.org und die zu löschende Fläche nennen.
Sie selber können keine Fläche löschen

Sie müssen alle Flächen bei WiesenObst melden, von denen Sie Ihr Obst an die WiesenObst-Verarbeiter liefern. Denn diese Flächen sind zertifiziert und erlauben den Verarbeitern dadurch, die Produkte aus WiesenObst mit dem WiesenObst-Logo auszuloben.

Desweiteren führen die Verarbeiter zur internen Qualitätssicherung einen Abgleich zwischen der Anzahl gemeldeter Bäume und angelieferter Obstmenge durch- sodass eine Obstanlieferung von anderen Flächen direkt auffallen würde.

Ja, das ist kein Problem, Sie dürfen Obst von den Flächen abliefern, die Sie im WiesenObst-Portal angegeben haben. Sie haften mit Ihrem Eintrag der Flächen dafür, dass auf diesen die WiesenObst-Kriterien eingehalten werden.

Dies ist Ihre Entscheidung. In der Regel ist der eigentliche Bewirtschafter Mitglied im Verein. Wer als Mitglied eingetragen ist, haftet für die Einhaltung der WiesenObst-Kriterien auf der Fläche

Nein, Sie können auch Obst selbst verarbeiten/ nutzen. Wenn Sie jedoch Ihr Obst selbst verarbeiten und die Produkte daraus verkaufen wollen, sollten Sie im WiesenObst-Portal angeben, dass Sie auch „Selbstvermarkter“ sind und dann eben die WiesenObst Etiketten auf den Produkten anbringen.

Hierzu siehe auch: Beitragsordnung Etikett

Nein, wenn Sie sich bei WiesenObst angemeldet haben und Ihre Flächen eingetragen haben werden Ihre Flächen nach den WiesenObst-Kriterien zertifiziert. Dies entspricht NICHT dem BIO-Standard!

Wenn Sie sich jedoch zusätzlich zur Bio-Bündler-Zertifizierung anmelden, dann werden Ihre Flächen auch der Bio- Kontrolle unterzogen und sind dann sowohl WiesenObst, als auch Bio-zertifiziert.

Weitere Infos zur Bio-Bündler-Zertifizierung siehe hier

Eine Anmeldung zum Bio-Bündler-Verfahren ist immer ab Februar möglich. Es ergeht eine Rundmail in der auf die Bio-Zertifizierung hingewiesen wird und wie der Ablauf ist. Nach dem Anmeldezeitraum (bis Ende März) ist eine Anmeldung NICHT mehr möglich, dann erst wieder im Folgejahr.

Grundsätzlich können Sie das schon, allerding erhalten Sie dort natürlich nicht den höheren WiesenObst- Zuschlag pro dt.

Kontrollen

Jedes Jahr finden im Sommer die Vor-Ort-Begehungen der WiesenObst-Flächen statt. Dabei wird eine gewissen Anzahl an Mitgliedern Vor-Ort kontrolliert.
Die Anzahl der zu kontrollierenden ergibt sich aus der Wurzel der Gesamtmitgliederzahl + 1. z.B. wurden im Jahr 2020 16 Mitglieder kontrolliert.

Ja, sie werden auf jeden Fall vorab informiert, in der Regel ca. 1 Woche vor dem eigentlichen Kontrolltermin. Der Verein betritt niemals ohne Ihr Wissen Ihre Flächen!

In der Regel: nein. Wir informieren Sie, wann wir ca. auf Ihrer Fläche sein werden. Falls wir die Fläche nicht finden, werden wir Sie kontaktieren, oder Sie können natürlich auch gerne freiwillig bei der Kontrolle dabei sein.

Wir werden diese mit Ihnen besprechen und evtl. finden sich andere Bonuskriterien die Sie stattdessen auf der Fläche einhalten können. Sollte es grobe Verstöße geben, wird der Ausschluss aus dem Verein folgen

Weitere Fragen- bitte an verwaltung@wiesenobst.org

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